Rechtsinfos/Kartellrecht/horizontale Vereinbarungen

Eine horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen liegt vor, wenn sie auf derselben Marktstufe tätig sind und ihre Verhaltensweise aufeinander abstimmen. Eine solche Zusammenarbeit kann unter anderem in den Bereichen der Forschung und Entwicklung, Einkauf, Vertrieb und Produktion erfolgen.

Horizontale Vereinbarungen können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen erbringen und aufgrund sich immer schneller ändernder Rahmenbedingungen wird es für Unternehmen immer attraktiver, gegenseitige Zusammenarbeitsvereinbarungen zu treffen. Somit können Risiken geteilt, Kosten gespart, sowie Know-how gebündelt werden. Besonders Mittelstandsunternehmen stehen somit Möglichkeiten zur Verfügung, die sie ohne die Zusammenarbeit mit ihren Wettbewerbern nicht hätten erreichen können.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichn Rechtsprechungsnachweisen.

 



Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Kartellrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Schindele berät und vertritt bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren. Er prüft Werbeauftritte wi Internetseiten und Prospekte zur Vermeidung von Abmahnrisiken und verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.

Tilo Schindele ist Dozent für Kartellrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Seminare und Vorträge unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Herausforderung Online-Vertrieb: Vertriebssysteme rechtssichert gestalten, kartellrechtliche Risiken vermeiden
  • Kartellrecht für die Unternehmenspraxis: Risiken erkennen und vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter: 
Mail: tilo.schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28